Vortrag beim Fachforum 2018 der Frauenhauskoordinierung e.V.

„Für alle. Mit allen. Wege ebnen im Hilfesystem geschlechtsspezifische Gewalt.“

am 05. und 06. November 2018 in der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Frauenhäuser haben gute Gründe warum sie glauben, sich nicht intensiver mit Inklusion beschäftigen zu können. Könnten diese Gründe auch eine Abwehrhaltung gegen eine Zukunftsaufgabe sein, die anstrengend und ungewiss ist? Ist es vorstellbar, dass Inklusion Spaß macht und sich in kleinen Schritten vollzieht? In diesem Vortrag werden Hypothesen aufgestellt, warum sich Frauenhäuser und -beratungsstellen (noch) mit dem Thema Inklusion schwertun. Was es mit inklusiven Strukturen, inklusiven Praktiken und inklusiven Kulturen auf sich hat, wird aufgezeigt. Die Mut-Botschaft lautet: Mit kleinen Schritten erreicht man ein großes Ziel.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/fachforum-2018-fuer-alle-mit-allen-wege-ebnen-im-hilfesystem-geschlechtsspezifische-gewalt/

Workshop beim Fachforum 2018 der Frauenhauskoordinierung e.V.

„Für alle. Mit allen. Wege ebnen im Hilfesystem geschlechtsspezifische Gewalt.“

am 05. und 06. November 2018 in der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

In einem Fragekarten-Spiel reflektieren Sie spielerisch persönliche und berufliche Berührungspunkte mit dem Thema. Sie erleben Partizipation, indem sie anschließend in einem soziodramatischen Spiel eine der drei Ebenen von Inklusion intensiver betrachten. Die Gruppe entscheidet, ob sie sich inklusive Strukturen, inklusive Praktiken oder inklusive Kulturen näher anschauen will. Danach wird losgelegt, denn nur handelnd ändert sich etwas.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.frauenhauskoordinierung.de/event/register/result/reguid/hmac/fachforum-2018-fuer-alle-mit-allen-wege-ebnen-im-hilfesystem-geschlechtsspezifische-gewalt/

 

Die Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO schreibt vor, dass „Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG erstmals tätig werden, […] neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen nachweisen“ müssen.

Träger der beruflichen Bildung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchführen oder sich darum bewerben, müssen also Ausbilder/innen und Sozialpädagog/innen, die noch keine Erfahrung in der Arbeit mit Behinderten nachweisen können, entsprechend schulen lassen. Aber auch erfahrene Mitarbeiter/innen in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung profitieren von einer Erweiterung ihrer professionellen Handlungskompetenz durch eine zusätzliche Qualifizierung.

Meine Unterrichtsfächer:

Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis/Supervision/Intervision

Psychologische Grundlagen

Rehabilitationskunde

Recht

Zeitraum der Qualifikation: 13.11.2018 bis 05.07.2019

Nähere Informationen und Anmeldung beim Veranstalter Kolping-Akademie für Erwachsenenbildung München:

https://www.kolping-akademie-muenchen.de/lehrgaenge/ausbilder-und-trainerkompetenzen/rehapaedagogische-zusatzqualifikation-reza-272