Rehapädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) in München
Die Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO schreibt vor, dass „Ausbilderinnen/Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG erstmals tätig werden, […] neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufspädagogischen Eignung (AEVO u.a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen nachweisen“ müssen.
Träger der beruflichen Bildung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchführen oder sich darum bewerben, müssen also Ausbilder/innen und Sozialpädagog/innen, die noch keine Erfahrung in der Arbeit mit Behinderten nachweisen können, entsprechend schulen lassen. Aber auch erfahrene Mitarbeiter/innen in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung profitieren von einer Erweiterung ihrer professionellen Handlungskompetenz durch eine zusätzliche Qualifizierung.
Meine Unterrichtsfächer:
Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis/Supervision/Intervision
Psychologische Grundlagen
Rehabilitationskunde
Recht
Zeitraum der Qualifikation: 13.11.2018 bis 05.07.2019
Nähere Informationen und Anmeldung beim Veranstalter Kolping-Akademie für Erwachsenenbildung München: